Tippgeber

Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt – mit einer Prämie, die sich sehen lassen kann!


Jetzt Tippgeber werden und profitieren

Sichern Sie sich Ihre Tippgeber-Prämie – schnell, unkompliziert und transparent!

Wenn Sie Kenntnis von einer Immobilie haben, die verkauft werden soll, freuen wir uns über Ihren Hinweis. Kommt es durch Ihren Tipp zu einem erfolgreichen Abschluss (notarieller Kaufvertrag), erhalten Sie 15 % der Netto-Verkäuferprovision (ohne MwSt.), die an uns gezahlt wird – als dankbare Anerkennung Ihres Engagements.


Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie:

  • Das Objekt ist uns, der Firma Immoxander, nicht bekannt.

  • Es liegt in München oder innerhalb eines Umkreises von 200 km.

  • Es besteht oder bestand noch kein Maklerauftrag für das Objekt.

  • Das Objekt wurde nicht öffentlich beworben.

  • Der Immobilieneigentümer hat der Weitergabe seiner Daten ausdrücklich zugestimmt.


So funktioniert es:

Wenn Sie wissen, dass jemand in Ihrem Bekannten-, Verwandten- oder Freundeskreis eine Immobilie verkaufen möchte, handeln Sie jetzt. Senden Sie uns alle Ihnen bekannten Informationen über unser Kontaktformular.


Besonders wichtig sind:

  • Angaben zum Eigentümer (Name, Kontaktdaten),

  • Details zur Immobilie (Lage, Art, Größe, Zustand),

  • Ihre eigenen Kontaktdaten.

Je mehr Informationen Sie liefern, desto schneller und reibungsloser verläuft die Prüfung.


Wichtig zu wissen:

  • Wir berücksichtigen keine Objekte, die bereits von anderen Tippgebern gemeldet wurden.

  • Ebenso ausgeschlossen sind Objekte, die zu Bestandskunden gehören. (Bestandskunden sind Personen, mit denen bereits ein Maklervertrag bestand oder für die wir bereits Immobilien vermarktet haben.)

  • Wir behalten uns vor, Objekte auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


Datenschutz und rechtliche Absicherung:

Bitte informieren Sie den Immobilieneigentümer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten und holen Sie seine Einwilligung ein (z. B. per E-Mail oder unterschriebenes Formular). Ohne diese Zustimmung dürfen wir Ihre Meldung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bearbeiten.


Transparenz und Dokumentation:

Nach dem Ausfüllen des Kontaktformulars erhalten Sie -im Anschluss- von uns zeitnah ein "Tippgeber-Formular" mit Ihren Angaben zur Durchsicht, Vervollständigung und Unterschrift zu. Dieses senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder Post an uns zurück. Nach Eingang bestätigen wir Ihre Meldung schriftlich.


Rechtlicher Hinweis für Tippgeberprämien:

Die Tippgeber-Prämie stellt ein freiwilliges Angebot dar und kann ausschließlich an natürliche Personen ausgezahlt werden, die nicht aus gesetzlichen oder berufsrechtlichen Gründen – insbesondere standesrechtlichen Beschränkungen, wie sie beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere reglementierte Berufsgruppen gelten – an der Annahme einer derartigen Vergütung gehindert sind.

Sie verfügen über wertvolles Immobilienwissen und möchten davon profitieren? Nutzen Sie unser Tippgeber-Kontaktformular – unkompliziert, sicher und schnell.

Maßgeblich für die Teilnahme und die Auszahlung der Prämie sind ausschließlich unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tippgeber" sowie das offizielle "Kontaktformular für Tippgeber". Diese Unterlagen erhalten Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme oder nach dem Ausfüllen des Formulars zur Kenntnisnahme und Unterzeichnung übermittelt.

Bitte beachten Sie:

Die Auszahlung einer Tippgeber-Prämie erfolgt ausschließlich, wenn folgende Bedingungen vollständig erfüllt sind:

  1. Ein Maklerauftrag zwischen uns und dem vermittelten Immobilieneigentümer wurde rechtsgültig abgeschlossen,

  2. ein notarieller Kaufvertrag wurde erfolgreich unterzeichnet, und

  3. die vereinbarte Maklerprovision wurde vollständig bezahlt.

Sollte eine dieser Bedingungen nicht erfüllt sein, entfällt der Anspruch auf die Tippgeber-Prämie.


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